Heinrich von Kleists Lebensspuren (LS 162): Unterschied zwischen den Versionen

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''(Sembdners Quelle: Weiss, Hermann F.: Funde und Studien zu Heinrich von Kleist. Tübingen 1984, S. 106)''
  
 
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Aktuelle Version vom 9. Dezember 2013, 09:24 Uhr

Heinrich von Kleists Lebensspuren. Dokumente und Berichte der Zeitgenossen. Neu herausgegeben von Helmut Sembdner. München 1996. [In der Kleist-Literatur üblicherweise mit der Sigle LS und laufender Nummer zitiert.]


Der Unterpräfekt von Portarlier an den Präfekten des Departements Doubs. Pontarlier, 9. März 1807

Der Armee-Kommandant von Fort de Joux hat mich benachrichtigt, daß am 6. dieses Monats drei preußische Offiziere im Fort angekommen sind, die dort gemäß der Order des General Klarke, Gouverneur von Berlin, bis zum Frieden festgehalten werden sollen. Ich füge dem Vorliegenden die

Personalbeschreibung der drei Individuen

[[[Heinrich von Kleists Lebensspuren (LS 161a)|s. LS 161a]]]

sowie die

Kopie der Order bei, aufgrund derer sie gefangen gesetzt wurden.

Da der Herr Kommandant keinerlei Instruktion über die Art erhalten hat, wie der Unterhalt dieser Gefangenen zu regeln ist, hat er diesbezüglich an den Herrn Staatsrat im Polizeiministerium geschrieben. In Erwartung der Antwort habe ich ihn veranlaßt, sie wie Staatsgefangene zu behandeln. Das heißt auf der Grundlage von 1 Franc, 50 Centimes pro Tag.

Ich habe diesen Menschen die Existenzmittel zu sichern und bitte Sie, mir Instruktionen zu geben. [französ.]

(Sembdners Quelle: Weiss, Hermann F.: Funde und Studien zu Heinrich von Kleist. Tübingen 1984, S. 106)


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