Heinrich von Kleists Lebensspuren (LS 157b): Unterschied zwischen den Versionen

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Generalgouverneur der Provinz Berlin etc., befehle ich dem
 
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Herren Gauvain, Kleist und Ehrensberg, preußische Offiziere,
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Herren Gauvain, Kleist und Ehremberg, preußische Offiziere,
 
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durch seine Gendarmerie nach Schloß Joux in Frankreich zu
 
durch seine Gendarmerie nach Schloß Joux in Frankreich zu

Version vom 25. November 2013, 15:38 Uhr

Heinrich von Kleists Lebensspuren. Dokumente und Berichte der Zeitgenossen. Neu herausgegeben von Helmut Sembdner. München 1996. [In der Kleist-Literatur üblicherweise mit der Sigle LS und laufender Nummer zitiert.]


Gemäß den Ordern des Herrn Divisionsgenerals Clarke, Generalgouverneur der Provinz Berlin etc., befehle ich dem Schwadronführer der kaiserl. Gendarmerie, Herrn Charlot, die Herren Gauvain, Kleist und Ehremberg, preußische Offiziere, unter guter und sicherer Bewachung von Brigade zu Brigade durch seine Gendarmerie nach Schloß Joux in Frankreich zu bringen, wo sie bis zum Frieden gefangen bleiben sollen. Verpflegung und Unterkunft und ein gedeckter Wagen werden den Gefangenen bis zu ihrem Bestimmungsort gestellt, wohin sie morgen, den 31.Januar, abzureisen haben. [französ.]

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