Heinrich von Kleists Lebensspuren (LS 311)

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Heinrich von Kleists Lebensspuren. Dokumente und Berichte der Zeitgenossen. Neu herausgegeben von Helmut Sembdner. München 1996. [In der Kleist-Literatur üblicherweise mit der Sigle LS und laufender Nummer zitiert.]


Adam Müller an Rühle von Lilienstern und Pfuel. Dresden, 5. April 1809

Ich habe, wie Sie wissen, von Anfang an die Entreprise des Phöbus, die gesamten dabei vorgefallenen Geschäfte mit allen daraus erfolgten Unannehmlichkeiten getragen. Seit dem Juni des verflossenen Jahres, nach welchem Termin auch nicht die geringste Einnahme mehr erfolgt ist, habe ich die gesamten Schulden des Phöbus teils aus meinen eigenen ärmlichen Mitteln gezahlt, teils das desfallsige Mahnen und die oftmalige Bedrohung mit Wechselarrest geduldig, ohne irgendeinem von Ihnen deshalb zur Last zu fallen, getragen. Niemand hat sich um das unglückliche Geschäft bekümmert, tätig bekümmert als ich. Der Phöbus hätte mit Ende Mai aufgehört, der Verlust wäre noch größer gewesen und Schande obenein erfolgt - niemand hat mir beigestanden, ich habe in der ungünstigsten Lage der Dinge einen Verleger geschafft, wodurch wenigstens 130 Taler und die Ehre der Entreprise gerettet worden ist. - Der Papiermüller Reinhardt hatte einen Kontrakt mit uns abgeschlossen, vermöge dessen wir in allen Wegen zu großem Schadensersatz angehalten werden konnten: ich habe diesen Kontrakt aufgehoben und so operiert, daß kein weiterer Verlust erfolgt ist. Niemand hat mir beigestanden: ich habe also, wie ganz natürlich, da nichts mehr zu gewinnen war, und ich noch überdies in der Mitte März d. J. schon 212 Taler bar vorgeschossen und noch gegen 230 Taler Schulden zu tragen hatte, auch allein operiert. - Da nun dies Alleinoperieren in diesem Augenblick vom Herrn von Kleist nicht bloß getadelt wird, sondern derselbige sich auch unprovoziert, durch nichts gereizt, als durch meine allzugroße Liebe und Aufopferung für ihn, so weit vergißt, mir Dinge ins Gesicht zu sagen, die ich mit nichts anders als den Waffen beantworten kann, die mir gottlob ebenso gut als meinem großmütigen Freund zu Gebote stehn – so muß ich für mein häusliches Interesse und für die Deckung der Schulden sorgen, die ich selbst auf meine Person gemacht habe, um die Schulden des Phöbus zu bezahlen und meinen Freunden nicht beschwerlich zu fallen.

Gott ist mein Zeuge: daß ich, der ich die ganze Entreprise mit der Erklärung anfing, auch nicht einen Pfennig dazu hergeben zu können, wie Sie sich alle erinnern werden, dennoch nie ein Wort von Entschädigung der 212 Taler und von Übernahme der restierenden Schulden von 230 Talern verloren haben würde, daß ich sogar in meiner Uneigennützigkeit so weit ging - Herrn von Kleist für den etwanigen Verlust von höchstens 50 Taler, der durch den früheren Verkauf des Kontrakts an Walther entstanden, an den Herr von Kleist nicht die geringsten Ansprüche haben konnte, weil noch 230 Taler Schulden da waren, und ich für die frühere stillschweigende Zahlung der Schulden diesen kleinen Ersatz wohl verdiente, aus Vorschüssen auf den zweiten Jahrgang des Phöbus entschädigen zu wollen, aus meinem Anteil entschädigen zu wollen. Ein in jeder Rücksicht so reines Betragen - ist indes nicht verstanden worden. Der Dank dafür sind Schimpfwörter der gemeinsten Art. -

Ich bin genötigt, meine Sachen zu arrangieren, und habe keine Zeit zu weiteren Uneigennützigkeiten, da höhere und edlere Dinge auf meine Vorsorge, soweit sie noch möglich ist, Anspruch haben.

Ihnen, meine Herren, sage ich also Dank, für Ihre Geldbeiträge zum Phöbus, die nicht durch meine Schuld verlorengegangen sind, noch mehr aber für Ihre stillschweigende Anerkennung dessen, was ich stillschweigend und mit Liebe für Sie getan habe. Indes ist es nicht meine Schuld, daß ich, von Umständen gedrängt, die nur Herrn von Kleist zuzuschreiben sind, jetzt an Ihren rechtlichen Sinn appelliere, und Ihnen folgende Fragen vorlege:

1. Wollen Sie, im Fall daß das zwischen mir und Herrn von Kleist zu werfende Los gegen mich entscheidet, was möglich ist, die 230 Taler rückständiger Schulden übernehmen, und an meinen Nachlaß die bereits vorgeschossenen 212 Taler (wie aus den Rechnungen hervorgeht) zur Deckung meiner übrigen persönlichen Schulden bezahlen? und

2. Wollen Sie, im Fall daß ich der Überlebende bin, mir, statt aller Entschädigung, die Fortsetzung des Phöbus und alle damit verknüpften Vorteile allein übertragen?

Ihre beiderseitige schriftliche Antwort gehört zum Arrangement meiner Geschäfte wesentlich und ich muß selbige mir noch heute erbitten, weil ich meine Maßregeln danach nehmen muß. Es ist unter meiner Würde, nach dem gestrigen Vorfall auch nur ein Wort weiter an Herrn von Kleist zu adressieren; es ist übrigens auch nichts natürlicher, als daß Sie beide diese Sache mit Herrn von Kleist abmachen, und daß Sie ihn zur Übernahme der Verpflichtungen anhalten, von welchen ich, erst aufs äußerste getrieben, zu reden unternommen.

Wollen Sie beide mir zu meiner weltlichen Rechtfertigung vor Menschen, die unser Verhältnis nicht begreifen können und deren Urteil durch die fixen Begriffe des Herrn von Kleist gemißleitet werden könnten, noch Ihre Zufriedenheit und Ihren Dank mit meiner Geschäftsführung, bei der seit dem Monate Juni verflossenen Jahres auch nicht eine ruhige Stunde gewesen, noch schriftlich ausdrücken, so handeln Sie, wie ich es von Ihrer Gerechtigkeit und Freundschaft erwarte. Indes bin ich auch ohne das schon über die Maße beruhigt.

Es gibt, wie Sie sehen, wunderbare Lagen: ich muß, ich werde gezwungen, um eine Genugtuung zu bitten, da wo ich Entschädigung, Dank und Anerkennung meines wohlwollenden Herzens fordern könnte. Ich wünsche Ihnen bei künftiger Fortsetzung des Phöbus, oder bei irgendeiner künftigen, gemeinschaftlichen Entreprise, vor der Sie Gott übrigens bewahren möge, einen edelmütigeren, tätigeren, um Ihr Interesse besorgteren Verwalter, als mich.

(Sembdners Quelle: Mühlher, Robert: Kleists und Adam Müllers Freundschaftskrise. Euphorion, 1950, S. 450-70)


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