Brief 1811-06-17

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Berlin, 17. Juni 1811

Absender: Heinrich von Kleist

Adressat: Friedrich Wilhelm III. von Preußen


Großmächtigster,
Allergnädigster König und Herr,

Ew. Königlichen Majestät erhabenem Thron unterstehe ich mich, in einem Fall, der für mein ferneres Fortkommen im Vaterlande von der höchsten Wichtigkeit ist, mit folgender untertänigsten Bitte um allerhöchste Gerechtigkeit, zu nahen. Sr. Exzellenz, der Hr. Staatskanzler, Freiherr v. Hardenberg, ließen mir, im November vorigen Jahres, bei Gelegenheit eines in dem Journal: das Abendblatt, enthaltenen Aufsatzes, der das Unglück hatte, denenselben zu mißfallen, durch den damaligen Präsidenten der Polizei, Hr. Gruner, und späterhin noch einmal wiederholentlich durch den Hr. Regierungsrat von Raumer, die Eröffnung machen, daß man dies Institut mit Geld unterstützen wolle, wenn ich mich entschließen könne, dasselbe so, wie es den Interessen der Staatskanzlei gemäß wäre, zu redigieren. Ich, der keine anderen Interessen, als die Ew. Königlichen Majestät, welche, wie immer, so auch diesmal, mit denen der Nation völlig zusammenfielen, berücksichtigte, weigerte mich anfangs, auf dieses Anerbieten einzugehen; da mir jedoch, in Folge dieser Verweigerung, von Seiten der Zensurbehörde solche Schwierigkeiten in den Weg gelegt wurden, die es mir ganz unmöglich machten, das Blatt in seinem früheren Geiste fortzuführen, so bequemte ich mich endlich notgedrungen in diesen Vorschlag: leistete aber in einem ausdrücklichen Schreiben an den Präsidenten, Hr. Gruner, vom 8. Dez. v. J. auf die mir angebotene Geldunterstützung ehrfurchtsvoll Verzicht, und bat mir bloß, zu einiger Entschädigung, wegen beträchtlich dadurch verminderten Absatzes, der zu erwarten war, die Lieferung offizieller das Publikum interessierender Beiträge von den Landesbehörden aus. Von dem Augenblick an, da Sr. Exzellenz mir dies versprachen, gab das Blatt den ihm eignen Charakter von Popularität gänzlich auf; dasselbe trat unter unmittelbare Aufsicht der Staatskanzlei, und alle Aufsätze, welche die Staatsverwaltung und Gesetzgebung betrafen, gingen zur Prüfung des Hr. Regierungsrats von Raumer. Gleichwohl blieben jene offiziellen Beiträge, ohne welche, bei so verändertem Geiste, das Blatt auf keine Weise bestehen konnte, gänzlich aus; und obschon ich weit entfernt bin, zu behaupten, daß Sr. Exzellenz Absicht war, dies Blatt zugrunde zu richten, so ist doch gewiß, daß die gänzliche Zugrundrichtung desselben, in Folge jener ausbleibenden offiziellen Beiträge, erfolgte, und daß mir daraus ein Schaden von nicht weniger als 800 Thl. jährlich erwuchs, worauf das Honorar mit meinem Verleger festgesetzt war. Wenn ich nun gleich, wie schon erwähnt, anfangs jede Geldunterstützung gehorsamst von mir ablehnte, so war doch nichts natürlicher, als daß ich jetzt, wegen des Verlusts meines ganzen Einkommens, wovon ich lebte, bei Sr. Exzellenz um eine Entschädigung einkam. Aber wie groß war mein Befremden, zu sehen, daß man jene Verhandlungen mit der Staatskanzlei, auf welche ich mich berief, als eine lügenhafte Erfindung von mir behandelte und mir, als einem Zudringlichen, Unbescheidenen und Überlästigen, mein Gesuch um Entschädigung gänzlich abschlug! Sr. Exzellenz haben nun zwar, auf diejenigen Schritte, die ich deshalb getan, in ihrem späterhin erfolgten Schreiben vom 18. April d. J., im allgemeinen mein Recht, eine Entschädigung zu fordern, gnädigst anerkannt; über die Entschädigung selbst aber, die man mir durch eine Anstellung zu bewirken einige Hoffnung machte, ist, so dringend meine Lage auch solches erfordert, bis diesen Augenblick noch nichts verfügt worden, und ich dadurch schon mehr als einmal dem traurigen Gedanken nahe gebracht worden, mir im Ausland mein Fortkommen suchen zu müssen. Zu Ew. Königlichen Majestät Gerechtigkeit und Gnade flüchte ich mich nun mit der alleruntertänigsten Bitte, Sr. Exzellenz, dem Hr. Staatskanzler aufzugeben, mir eine Anstellung im Zivildienst anweisen zu lassen, oder aber, falls eine solche Stelle nicht unmittelbar, wie sie für meine Verhältnisse paßt, auszumitteln sein sollte, mir wenigstens unmittelbar ein Wartegeld auszusetzen, das, statt jenes besagten Verlusts, als eine Entschädigung gelten kann. Auf diese allerhöchste Gnade glaube ich um so mehr einigen Anspruch machen zu dürfen, da ich durch den Tod der verewigten Königin Majestät, welche meine unvergeßliche Wohltäterin war, eine Pension verloren habe, welche Höchstdieselbe mir, zu Begründung einer unabhängigen Existenz und zur Aufmunterung in meinen literarischen Arbeiten, aus ihrer Privatschatulle auszahlen ließ.

Der ich in der allertiefsten Unterwerfung und Ehrfurcht ersterbe,
Ew. Königlichen Majestät,
alleruntertänigster
Heinrich von Kleist.
Berlin, den 17. Juni 1811
Mauerstraße Nr. 53


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